Fakten zu CalanCool®

CalanCool® wird zur Befüllung von Rohrnetzen von Sprinkleranlagen in Frostgefährdeten Bereichen hinter den entsprechenden Nassalarmventilstationen eingesetzt.

Was ist CalanCool®20?

CalanCool® ist für Temperaturen bis -20°C zugelassen. Der VdS gibt vor, dass nachzuweisen ist, dass an dem hydraulisch ungünstigsten Sprinkler spätestens nach 4 Minuten Wasser austritt. Für den mit CalanCool® gefüllten Teil des Rohrnetzes ist sicherzustellen, dass durch Volumenänderungen aufgrund von Temperaturschwankungen keine unzulässigen Drücke entstehen können. CalanCool® darf nicht mit verzinkten Rohrleitungen oder Anlagenteilen eingesetzt werden.

Was ist CalanCool®30?

CalanCool®30  ist für Temperaturen bis -30°C zugelassen. Der VdS gibt vor, dass die Anwendung von CalanCool®30 nur in folgenden Anwendungsbereichen zulässig ist:
1.) Sprinkleranlage mit Deckenschutz und Regalschutz nach VdS CEA 4001 Kap. 11.5
2.) Bei ausschließlichem Deckenschutz ohne Regalschutz mit Sprinklern K115 ist das mit CalanCool®30 befüllte Strangrohrnetzvolumen auf 120 l pro Rohrabschnitt zu beschränken. Die Versorgungsleitungen zu den Strangrohren müssen mit Wasser gefüllt sein.
Für den mit CalanCool® gefüllten Teil des Rohrnetzes ist sicherzustellen, dass durch Volumenänderungen aufgrund von Temperaturschwankungen keine unzulässigen Drücke entstehen können.
CalanCool® darf nicht mit verzinkten Rohrleitungen oder Anlagenteilen eingesetzt werden.

Muss ich meine Sprinkleranlage umbauen, um CalanCool® verwenden zu können?

Grundsätzlich nicht, sofern es sich um eine Nassanlage handelt. Selbstverständlich würde Ihre Anlage überprüft werden, ob für den Einsatz von CalanCool® eventuell etwas angepasst werden müsste.

Wird CalanCool® mit Wasser gemischt?

Nein, CalanCool® wird als Fertigmischung geliefert und eingefüllt. Im Brandfall fließt CalanCool® durch den geöffneten Sprinkler ab und das Wasser aus dem Tank fließt nach.

Ist es möglich, Schaummittel mit CalanCool® zu mischen?

Ja, CalanCool® hat keinen negativen Einfluss auf die Funktion von Schaummittel. In Laboruntersuchungen wurde die Kompabilität getestet. Sowohl die Oberflächenspannung als auch die Verschäumung ergaben gute Ergebnisse und entsprachen der EN 1568.

Liegt durch den Einsatz von CalanCool® in Sprinkleranlagen eine Gewässergefährdung vor? 

Durch den Einsatz von CalanCool® in Sprinkleranlage ist eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen.

Folgende Verordnungen und Richtlinien lassen sich hierzu heranziehen:

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie (LöRüRl)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – z.B. Hessen (VAwS-He)
Bundesanlagenverordnung (AwSV)

Anmerkung zur Bundesanlagenverordnung – AwSV:

Die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer (VAwS) werden in eine Bundesanlagenverordnung (AwSV) übergehen. Mit dem In-Kraft-Treten der AwSV ist voraussichtlich im 1. Quartal 2013 zu rechnen.

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz §62 gilt:

  • Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Um eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern durch den Betrieb einer Sprinkleranlage zu vermeiden, sind Löschwasser-Rückhalte-Einrichtungen vorgesehen. Wann eine Löschwasser-Rückhaltung erforderlich ist, wird durch die o.g. Richtlinien und Verordnungen geregelt.
  • Gemäß  LöRüRl,  Pkt. 2.1 ist eine Löschwasser-Rückhaltung, für Wassergefährdende Stoffe der Wassergefährdungsklasse WGK 1 (CalanCool®), mit weniger als 100 t je Lagerabschnitt, nicht erforderlich.
  • Gemäß VAwS-He, §6, Abs. 2 und Anhang 1, Pkt. 9.4 sind besondere Einrichtungen zur Löschwasserrückhaltung nicht erforderlich, wenn die Anlage der Gefährdungsstufe A (CalanCool®) zuzuordnen ist.
  •  Gemäß AwSV, § 20, Abs. 1 und 3 gilt für oberirdische Rohrleitungen zum Befördern flüssiger wassergefährdender Stoffe, das diese mit Rückhalteeinrichtungen auszurüsten sind. Eine Ausnahme bilden u.a. Rohrleitungen von Sprinkleranlagen die in Gebäuden mit einem Gemisch aus Wasser und Glycol (CalanCool®) betrieben werden.

Wie wird CalanCool® im Löschfall entsorgt?

Da es sich um eine Fertigmischung handelt die laut Verwaltungsvorschrift für wassergefährdende Stoffe in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft ist, ist CalanCool® leicht biologisch abbaubar. Im Löschfall kann CalanCool® einfach mit dem Löschwasser abfließen.

Wo kann man CalanCool® kaufen?

CalanCool® ist über Calanbau Brandschutzanlagen GmbH erhältlich.

PRÜFUNG UND INSPEKTION VON CALANCOOL®

Aus jedem mit CalanCool® befüllten Rohrnetz (d. h. aus jedem Abschnitt) ist jährlich eine Probe zu entnehmen und von Calanbau Brandschutzanlagen GmbH auf Einhaltung der bestimmungsgemäßen Stoffwerte und Frostsicherheit untersuchen zu lassen. Eine Kopie des Prüfberichtes ist dem VdS einzureichen.

Unsere Mitarbeiter_innen kümmern sich selbstverständlich um die jährliche Überprüfung von CalanCool® und entnehmen regelmäßig Proben, um die Schutzfunktion sicherzustellen.